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Mietrecht Bochum

Informationen für Mieter und Vermieter

Probleme im Bereich des Mietrechts kommen häufig vor, weil in diesem Bereich sensible Interessen der Parteien berührt werden. Möchte der Vermieter sein Eigentum pfleglich behandelt wissen und den Wert der Wohnung durch einen angemessenen Mietzins verzinst haben, so möchte der Mieter in der Wohnung als seinem Lebensmittelpunkt oder in der Gewerbeimmobilie als Stätte seiner beruflichen Tätigkeit seine individuellen Vorstellungen verwirklicht sehen. Da diese vertraglichen Bindungen in der Regel nicht kurzfristig geplant sind, bedarf es bereits im Vorfeld guter Verträge, bei denen beide Parteien wissen, woran sie sind. Der Mietvertrag ist ausschlaggebend, im Mietrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht. Unter bestimmten Umständen ist aber der Schluss eines mündlichen Mietvertrages möglich.

Auch bei Streitigkeiten während der Vertragsdauer lohnt es sich häufig, Verhandlungen und Gespräche zu führen, bevor die „Türen zugeworfen“ werden.

Sollte es aber doch zum unvermeidlichen Rechtsstreit über die Miete oder das Mietobjekt kommen, zum Beispiel, weil eine Kündigung / Eigenbedarfskündigung oder Räumungsklage im Raum steht, gilt es, den eigenen rechtlichen Standpunkt fachgerecht zu vertreten. Bei all diesen Problemen aus dem Mietrecht stehen wir Ihnen als kompetente und besonnene Spezialisten zur Seite, die auch die Änderungen im Mietrecht im Blick haben.

Die Gebiete des Mietrechts umfassen übergeordnet Vertragsschluss, Übergabe des Objekts, Kündigung, Räumung und Zwangsvollstreckung.

Worauf Sie bei der Wohnungsübergabe nach Beendigung des Mietverhältnisses achten sollten.

Im Wohnraummietrecht sind Besonderheiten im Bereich Hausordnung, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Vorkaufsrechte und Vollstreckungsschutz zu beachten, wohingegen die Besonderheiten im Gewerbemietrecht bei Vertragsgestaltung, Konkurrenzschutz, Betriebspflicht, Insolvenz und Rückbaupflichten liegen.